Ein kranker Baum, abgestorbene Äste oder ein Baum, der aufgrund seines Standorts zum Sicherheitsrisiko wird: Es gibt viele Gründe, warum eine Baumfällung notwendig werden kann. Doch wann darf man einen Baum eigentlich fällen?
Rund um Baumfällungen gelten verschiedene Vorschriften zum Natur- und Artenschutz. Zusätzlich können je nach Standort und Schutzstatus des Baumes weitere Regelungen eine Rolle spielen. Deshalb lohnt es sich, vor einer geplanten Fällung genau zu prüfen, welche Vorgaben im jeweiligen Fall gelten.
Wann ist die beste Zeit, einen Baum zu fällen?
Viele Baumfällungen werden in den Herbst- und Wintermonaten durchgeführt. In dieser Zeit befinden sich Bäume in der Vegetationsruhe und das Risiko, brütende Vögel oder andere Tiere zu beeinträchtigen, ist meist geringer.
Häufig wird deshalb der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar als typische Fällzeit genannt.
Rechtlich ist die Situation allerdings etwas differenzierter.
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen bestimmte Bäume außerhalb von Wald, Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzten Grundflächen zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht beseitigt werden. Private Zier- und Nutzgärten zählen laut den Informationen des Landes Baden-Württemberg grundsätzlich zu den gärtnerisch genutzten Grundflächen. –> Zum Gesetzestext
Das bedeutet: Die häufig genannte Fällzeit von Oktober bis Februar lässt sich nicht pauschal auf jeden Baum in jedem privaten Garten übertragen.
Darf man zwischen März und September einen Baum fällen?
Ob eine Baumfällung zwischen März und September zulässig ist, hängt vom jeweiligen Standort, dem Schutzstatus des Baumes und insbesondere vom Artenschutz ab.
Auch wenn eine Fällung nach anderen Vorschriften grundsätzlich möglich wäre, dürfen dabei keine besonders geschützten Tiere, Nester oder Fortpflanzungs- und Ruhestätten beeinträchtigt werden. Diese artenschutzrechtlichen Vorgaben gelten das ganze Jahr über. Befindet sich beispielsweise ein belegtes Vogelnest im Baum, kann eine Fällung deshalb unzulässig sein. –> Hier zu einem weiterführenden Artikel der Stadt Weinheim
Vor einer Baumfällung sollte der Baum daher immer sorgfältig auf mögliche Nester, Höhlen und andere Lebensstätten von Tieren geprüft werden.
Was gilt bei gefährlichen oder beschädigten Bäumen?
Ein stark geschädigter oder nicht mehr standsicherer Baum kann eine Gefahr für Menschen, Gebäude, Fahrzeuge oder Verkehrsflächen darstellen.
Für Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sieht das Bundesnaturschutzgesetz unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den saisonalen Verboten vor. Ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind und ob weitere Genehmigungen erforderlich werden, sollte jedoch vor der Fällung geklärt werden. –> Zum Gesetzestext
Gerade bei beschädigten, abgestorbenen oder schwer zugänglichen Bäumen ist außerdem eine fachgerechte Einschätzung wichtig, damit die Arbeiten kontrolliert und sicher durchgeführt werden können.
Brauche ich eine Genehmigung für eine Baumfällung?
Nicht jede Baumfällung ist automatisch genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung kann jedoch erforderlich sein, wenn ein Baum beispielsweise unter einem besonderen Schutz steht.
Das kann unter anderem bei geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturdenkmalen oder aus Gründen des Artenschutzes der Fall sein. Auch andere Vorschriften können je nach Grundstück und Standort relevant werden. –> Hier zu einem weiterführenden Artikel der Stadt Weinheim
Die Stadt Weinheim empfiehlt deshalb bei Fragen zum Schutzstatus, zu Genehmigungen oder möglichen Ausnahmen, sich vorab mit der zuständigen Stadt beziehungsweise der Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen. –> Hier zu einem weiterführenden Artikel der Stadt Weinheim
Baumfällung in Weinheim, Heidelberg, Mannheim und Umgebung
Eine Baumfällung erfordert besonders bei großen Bäumen, engen Grundstücken oder Standorten in unmittelbarer Nähe zu Gebäuden eine sorgfältige Planung.
Baumwerk Wolf übernimmt professionelle Baumfällungen in Weinheim, Heidelberg, Mannheim und Umgebung. Mit der passenden Technik können auch Bäume an anspruchsvollen Standorten kontrolliert und fachgerecht entfernt werden.
Auf Wunsch kümmern wir uns anschließend auch um die Entfernung des verbleibenden Baumstumpfs durch Wurzelfräsung.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Baum gefällt werden sollte oder welche Maßnahmen sinnvoll sind, schauen wir uns die Situation gerne vor Ort an und beraten Sie zu den Möglichkeiten.